Die Schulen in Schleswig-Holstein brauchen aktive Eltern: Eltern, die mitmischen, und Eltern, die sich zum Wohle ihrer Kinder einmischen. Frauen und Männer, die sich in den Klassen-, Schul- oder Landeselternbeirat (LEB) wählen lassen.
Die Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen regelt die Wahlen für Klasseneltern-, Schuleltern-, Kreiseltern- und Landeselternbeiräte.
Sie schreibt grundsätzlich fest, dass bei Wahlen und Abstimmungen in Elternversammlungen jeder Elternteil jeweils eine Stimme pro Kind hat. Ist jedoch nur ein Elternteil vorhanden oder in Elternversammlungen anwesend, hat dieser zwei Stimmen pro Kind (§ 69 Abs. 3 SchulG). Daraus folgt, dass bei Elternversammlungen die Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt und festgestellt werden muss, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlberechtigten entfallen. Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Schulelternbeirat (§ 72 Abs. 1 SchulG).
Aufgabe der Landeselternbeiräte ist es, das Bildungsministerium in wichtigen allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Schulwesens, bei denen die Belange der Eltern berührt werden, zu beraten. Insbesondere an der Änderung von Stundentafeln sowie bei Vorschriften über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln ist der Landeselternbeirat beteiligt.
In Schleswig-Holstein gibt es vier Landeselternbeiräte (LEB). Jeder Kreiselternbeirat der allgemein bildenden Schularten wählt aus seiner Mitte ein Mitglied in den entsprechenden Landeselternbeirat. In den Landeselternbeirat der Beruflichen Schulen dagegen entsendet jeder Schulelternbeirat der betreffenden Schule ein Mitglied.
Pressemitteilung des Landeselternbeirates der Gymnasien
Bastelarbeiten als Distanzunterricht vorzuschlagen ist nicht akzeptabel!
(Link zur Pressemitteilung als PDF)
Seit heute gelten Einschränkungen im Präsenzunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein.
Der Landeselternbeirat der Gymnasien vertritt die Eltern der gymnasialen Schulkinder. Er vertritt die Eltern, die Bedenken um die Gesundheit ihrer Kinder und deren Angehörige haben. Er vertritt die Eltern, die sich Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen. Er vertritt die Eltern der Abiturjahrgänge, die nicht wissen, wie vor dem Hintergrund der aufgestauten Lernlücken in drei Monaten ein Zentralabitur zu bewerkstelligen ist.
Es herrscht großes Unverständnis unter den Eltern, wie von Seiten des Ministeriums mit Unterricht und Bildung ihrer Kinder derzeit umgegangen wird. Nur schwer ist zu vermitteln, dass es nach neun Monaten Corona-Pandemie keine verbindlichen Vorstellungen zum Distanzunterricht gibt. Warum vermeintlich nur Präsenzunterricht Unterricht und Lernerfolg gewährleisten kann, bleibt offen. Für Eltern ist nicht nachvollziehbar, dass eine Schulschließung erneuten Unterrichtswegfall nach sich ziehen soll.
Eltern sind erstaunt, dass nicht vorgesehen ist, verlässlichen und verpflichtenden Distanzunterricht für alle Schüler aller Klassenstufen zu gewährleisten. Es ist verwirrend für Eltern, dass sie ihre Kinder zum beginnenden Lockdown beurlauben sollen, somit das Anrecht auf Unterricht verlieren, andererseits aber auch kein Unterricht mehr stattfinden soll.
Wie ist das mit Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit vereinbar, quasi die Ferien vorzuziehen, anstatt wenigstens mit niederschwelligen Möglichkeiten, bestmöglich Schule als echten Distanzunterricht fortzusetzen?
Seit Ende Juni existiert eine verbindliche Vorgabe für Schulen, ein Distanzlernkonzept aufzulegen. Das aktuelle Vorgehen eröffnet Spekulationen, ob vielleicht verbindlicher Distanzunterricht nicht möglich, nicht durchsetzbar ist. Eltern fragen sich zu Recht, was in den vergangenen neun Monaten an Entwicklung passiert ist. Bastelarbeiten als Distanzunterricht vorzuschlagen ist nicht akzeptabel. Nach gut neun Monaten sind wir augenscheinlich keinen Schritt weiter. Eine Bankrotterklärung der Bildungspolitik in Schleswig-Holstein. Der Lockdown war seit mindestens Ende Oktober vorhersehbar.
Wir erwarten vom Bildungsministerium, dass Unterricht nach Fachanforderungen gewährleistet wird – auch beim Distanzlernen! Insbesondere sind hier die Abiturjahrgänge vorrangig zu berücksichtigen.
Eingeschränkter Schulbetrieb ab dem 14. Dezember, Schulschließungen ab Mittwoch dem 16. Dezember!
Das Bildungsministerium hat für den Schulbetrieb ab dem 14. Dezember an diesem Wochenende neue Regelungen veröffentlicht (vollständige Infos: Pressemitteilung des Bildungsministeriums, Informationen der Schulaufsicht).
Fragen und Antworten zu Elternbeirats-Wahlen unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie
Für die Wahlen der Elternbeiräte im aktuellen Schuljahr ergaben sich wiederholt Fragen dazu, wie diese unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie korrekt durchgeführt werden können.
Die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte hat hierfür zu zentralen Fragen vom Bildungsministerium Antworten erhalten. In diesen Antworten wird u.a. geklärt ob Wahlen mit Hilfe digitaler Medien durchgeführt werden können, welche Anforderungen diese Medien erfüllen müssen und ob auf Elternabenden die Zahl der Teilnehmer begrenzt werden kann.
Der vollständigen Frage-Antwort-Katalog steht als PDF zum Download zur Verfügung: Fragen-Antwort-Katalog zu Elternbeiratswahlen im Schuljahr 20/21.
Aktuelle Informationen zum Schulstart 2020/21 für alle Eltern
Hinsichtlich des Schulbesuchs in Zeiten der Corona-Pandemie im neuen Schuljahr gibt es für Eltern und Schüler einiges zu beachten. An dieser Stelle sind offizielle und umfassende Informationen des Bildungsministeriums hierfür zusammengetragen. Gerne können diese Infos an interessierte Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere interessierte Personen weitergegeben werden.
Konkrete praktische Informationen für den Schulstart im Corona-Regelbetrieb finden sich weiter unten unter der Überschrift „Praktisch orientierte Informationen für Schüler und Eltern zum Corona-Regelbetrieb“. Hier finden sich Schreiben des Bildungsministeriums, die wahrscheinlich spätestens in der ersten Schulwoche von den Schulen an Eltern herausgegeben werden. Es handelt sich um Schreiben, die für alle Eltern relevant sind.
Weiterführende Informationen zu den geplanten schulischen und hygienischen Maßnahmen im laufenden Schuljahr sind weiter unten unter „Maßnahmen im Schuljahr 20/21" zu finden. Hier ist z.B. zu finden, wie Schulen mit besonders gesundheitlich gefährdeten Schülerinnen und Schülern im Corona-Regelbetreib verfahren sollen.
Speziellere Infos darüber, wie das Schuljahr im Detail ausgestaltet werden soll, finden sich unter „Informationen für Elternvertretungen und besonders interessierte Eltern“. Hier sind Anschreiben an Schulleitungen zusammengestellt, die das Bildungsministerium auf der Landesseite für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Praktisch orientierte Informationen für Schüler und Eltern zum Corona-Regelbetrieb
Maßnahmen im Schuljahr 20/21
Informationen für Elternvertretungen und besonders Interessierte Eltern
Bildungsministerium veröffentlicht Schreiben an Eltern und Schulleitungen zum Schuljahresbeginn
Vor Beginn des neuen Schuljahres hat das Bildungsministerium verschiedene Anschreiben an Eltern und Schuleitungen auf seiner Corona-Homepage veröffentlicht. In diesem Anschreiben befinden sich
All diese Dokumente können Sie über diesen Link zur Landesseite (Stand 05.08., 03.08 und 03.07.) abrufen. Insbesondere, falls Ihre Schule Ihnen noch keine Informationen geschickt hat, können Sie sich hierüber über den Schulstart informieren.